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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 01/17
Für alle geschlossenen Mietverträge gelten ausschließlich meine (nachfolgend
Vermieters genannt) Beförderungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Vorschriften des
Auftraggebers (nachfolgend Mieter genannt) bedürfen meiner schriftlichen Zustimmung.
Detaillierte Vereinbarungen werden im Mietvertrag fest geschrieben.
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle in meinen Angeboten genannten Preise verstehen sich mcl. Mehrwertsteuer und sind
somit Endpreise. Diese Preise gelten nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Alle
Rechnungen werden ohne Umsatzsteuerausweis erstellt, da es sich hier um ein Kleinunternehmen
nach § 19 UStG handelt.
Alle Angebote begrenzen sich auf das angegebene Gültigkeitsdatum.
Verträge kommen nur zustande, wenn diese von beiden Parteien schriftlich unterzeichnet werden.
Sollten sich kurzfristige drastische Preiserhöhungen im Kraftstoffbereich ergeben, werden diese
unverzüglich schriftlich mitgeteilt und auf den Mieter umgelegt.
Vertragsstornierung
Jede Stornierung muss schriftlich erfolgen. Ein kostenfremer Rücktritt ist innerhalb von 14 Tagen
nach Vertragsunterzeichnung möglich.
Eine spätere Stornierung bis höchstens 48 Stunden vor Mietbeginn werden mit einer
Bearbeitungsgebühr von 25,- € berechnet.
Zusätzliche Auslagen der Firma TWO - Maue wie Porto, Telefonkosten u. ä. müssen vom Mieter
bezahlt werden.
Für Stornierungen mit weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn werden mit mindestens 100,- €
berechnet. Weiterhin müssen vom Mieter die eventuell angefallenen Zusatzkosten wie
Blumenschmuck, Dekoration, Reservierungsgebühren und / oder An-, Abtransport erstattet
werden.
Haftung bei Schäden
Der Mieter haftet für alle Schäden am und im Fahrzeug, sowie an anderen beteiligten Fahrzeugen,
die durch den Mieter oder dritte, durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten
entstanden sind. Es ist untersagt die Fahrzeuge im alkoholisierten Zustand und ohne gültigen
Führerschein zu fahren. Weiterhin ist ein Mindestalter des Fahrers von 25 Jahren erforderlich und
der Führerscheinbesitz sollte mindestens seit 3 Jahren bestehen.
Rauchen ist in den Fahrzeugen nicht gestattet.
Werden Nebenleistungen vereinbart, z.B. die Abholung von Blumenschmuck, Verzierungen,
Dekorationen o. ä. über einen Drittanbieter, werden hierfür keine Gewährleistung über deren
Richtigkeit und Qualität übernommen. Wird der Blumenschmuck oder jegliche Dekoration bei mir
bestellt, von mir geliefert und vom Mieter vollständig bezahlt geht diese Ware in den Besitz des
Mieters über.
Datenspeicherung
Ich setzen Sie davon in Kenntnis, dass ich ihre Daten soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen
des Datenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig EDV- technisch speichern und verarbeiten werde.
Vertragserfüllung und Gewährleistung
Sollte der Vermieter durch technische Mängel, Witterungsumstände (z.B. Glatteis, Streusalz,
Sturm o. ä.), höhere Gewalt den Beförderungstermin nicht einhalten können, so hat der
Mieter wegen Einmaligkeit des Fahrzeuges keinen Anspruch auf Ersatzleistung oder
Entschädigung. In dem Fall des nicht zu Stande kommenden Vertrages erhält der
Mieter seine Anzahlung zurück.
Offensichtliche Mängel sind sofort, nicht offensichtliche
Mängel innerhalb von acht Tagen nach Ausführung des Vertrages schriftlich anzuzeigen.
Darüber hinaus werden keine Schadensersatzansprüche anerkannt. Durch Verzögerungen
entstandene Mehrkosten gehen zu Lasten des Mieters, es sein denn die Verzögerungen beruhen auf
Verschulden des Vermieters.
Versicherungen
Es sind alle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften entsprechend geforderten Versicherungen
abgeschlossen, die für Schäden haften, die vom Fahrer oder einem Beauftragten verursacht
wurden. Es gelten die gesetzlichen Mindestversicherungssummen. Für Schäden, die durch
Fremdverschulden entstanden sind, bin ich nicht haftbar zu machen. Hierzu sind alle
Schadensersatzansprüche an den Verursacher zu stellen. Von mir verursachte Sachschäden sind
auf 1000,- € begrenzt.
Anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und Gerichtstand ist Merseburg